Sicher arbeiten? Rentit.

In der heutigen Zeit ist Sicherheit am Arbeitsplatz und auf der Baustelle wichtiger denn je. Wir bieten massgeschneiderte Schulungen, um diese Sicherheit zu gewährleisten. Bei uns kannst du unter anderem IPAF-Schulungen für das sichere Bedienen von Arbeitsbühnen, Stapler-Schulungen, PSAgA-Schulungen sowie Schulungen für das Anschlagen von Lasten absolvieren, damit du und dein Team optimal auf die Anforderungen des Arbeitsalltags vorbereitet seid

Unser Schulungsangebot

Schulungsübersicht

Filter zurücksetzen

22 Schulungen gefunden

Schulung Datum Standort Plätze
IPAF Bedienerschulung
alle Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b)
Neu
Dienstag, 11.08.2026
Wallisellen (ZH)
5 Plätze frei
IPAF Bedienerschulung
alle Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b)
Neu
Mittwoch, 12.08.2026
Steinach (SG)
0 Plätze frei
IPAF Bedienerschulung
alle Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b)
Neu
Donnerstag, 13.08.2026
Steinach (SG)
0 Plätze frei
Staplerschulung R1, R4 und S2 – Kombikurs (für Fahrer mit Erfahrung)
Staplerkurs Kategorie R1, R4 und S2 mit Erfahrung (2 Tage)
Neu
Montag, 17.08.2026
Dienstag, 18.08.2026
Steinach (SG)
12 Plätze frei
Staplerschulung R1, R2 und S2 – Kombikurs (für Fahrer mit Erfahrung)
Staplerkurs Kategorie R1, R2 und S2 mit Erfahrung (2 Tage)
Neu
Mittwoch, 19.08.2026
Donnerstag, 20.08.2026
Steinach (SG)
9 Plätze frei
IPAF Bedienerschulung
alle Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b)
Neu
Mittwoch, 19.08.2026
Wallisellen (ZH)
8 Plätze frei
IPAF Bedienerschulung
alle Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b)
Neu
Donnerstag, 20.08.2026
Zofingen (AG)
6 Plätze frei
IPAF Bedienerschulung
alle Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b)
Neu
Freitag, 21.08.2026
Steinach (SG)
8 Plätze frei
Anschlagen von Lasten (1/2 Tag)
nach Kranverordnung Art. 6
Neu
Samstag, 22.08.2026
Winterthur (ZH)
12 Plätze frei
Grundkurs PSAgA
Grundlagen der Absturzsicherung
Neu
Mittwoch, 26.08.2026
St. Gallen
8 Plätze frei
Grundkurs PSAgA
Grundlagen der Absturzsicherung
Neu
Donnerstag, 27.08.2026
Winterthur (ZH)
8 Plätze frei
Anschlagen von Lasten und Kranführer Kat. C (1 Tag)
Kombikurs
Neu
Samstag, 29.08.2026
Steinach (SG)
10 Plätze frei
IPAF Bedienerschulung
alle Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b)
Neu
Mittwoch, 02.09.2026
Steinach (SG)
7 Plätze frei
IPAF Bedienerschulung
alle Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b)
Neu
Donnerstag, 03.09.2026
Wallisellen (ZH)
8 Plätze frei
Grundkurs PSAgA
Grundlagen der Absturzsicherung
Freitag, 04.09.2026
Winterthur (ZH)
1 Plätze frei
Staplerschulung R1, R4 und S2 – Kombikurs (für Fahrer mit Erfahrung)
Staplerkurs Kategorie R1, R4 und S2 mit Erfahrung (2 Tage)
Neu
Mittwoch, 09.09.2026
Donnerstag, 10.09.2026
Bergdietikon (AG)
12 Plätze frei
Staplerschulung R1, R2 und S2 – Kombikurs (für Fahrer mit Erfahrung)
Staplerkurs Kategorie R1, R2 und S2 mit Erfahrung (2 Tage)
Neu
Donnerstag, 17.09.2026
Freitag, 18.09.2026
Winterthur (ZH)
12 Plätze frei
Grundkurs PSAgA
Grundlagen der Absturzsicherung
Neu
Donnerstag, 24.09.2026
Möhlin (AG)
8 Plätze frei
Grundkurs PSAgA
Grundlagen der Absturzsicherung
Dienstag, 29.09.2026
Winterthur (ZH)
1 Plätze frei
Grundkurs PSAgA
Grundlagen der Absturzsicherung
Neu
Donnerstag, 01.10.2026
St. Gallen
5 Plätze frei
Staplerschulung R1, R2 und S2 – Kombikurs (für Fahrer mit Erfahrung)
Staplerkurs Kategorie R1, R2 und S2 ohne Erfahrung (2 Tage)
Neu
Mittwoch, 21.10.2026
Donnerstag, 22.10.2026
Winterthur (ZH)
12 Plätze frei
Grundkurs PSAgA
Grundlagen der Absturzsicherung
Neu
Freitag, 30.10.2026
St. Gallen
4 Plätze frei

Artikel 8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) regelt die Pflichten des Arbeitgebers bei Arbeiten mit besonderen Gefahren. Er besagt, dass solche gefahrenträchtigen Tätigkeiten nur an Mitarbeitende übertragen werden dürfen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine solche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, muss der Arbeitgeber zudem eine Überwachung sicherstellen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Ausbildungspflicht: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Personen, die Arbeiten mit besonderen Gefahren ausführen – etwa das Bedienen von Staplern und Kranen, das Anschlagen von Lasten oder Arbeiten mit Motorsägen oder Chemikalien – nachweislich dafür geschult sind.
  • Überwachung bei Alleinarbeit: Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, muss der Arbeitgeber eine Überwachung sicherstellen. Je nach Risiko kann dafür auch eine zweite Person erforderlich sein.
  • Gefahrenverzeichnis: Was konkret als Arbeit mit besonderen Gefahren gilt, ist in der offiziellen Übersicht der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) aufgeführt.

Die EKAS/Suva-Liste umfasst zahlreiche Branchen. Für den Bereich Hebetechnik, Hebebühnen und Stapler sind insbesondere folgende Tätigkeiten relevant:

Bedienung von Flurförderzeugen (Staplern)
Kategorien R1–R4 gemäss EKAS-Richtlinie 6518. Wer einen Stapler bedient, benötigt dafür einen Ausbildungsnachweis.

Bedienung von Kranen
Fahrzeug- und Turmdrehkrane sowie Lastwagenladekrane unterstehen der Kranverordnung und gelten als Arbeit mit besonderen Gefahren. Für ihre Bedienung ist eine Kranführerausbildung erforderlich.

Arbeiten mit Absturzgefährdung (Grundkurs PSAgA)
Alle Tätigkeiten mit einer Absturzhöhe ab 2 Metern gelten als besondere Gefährdung. Das betrifft insbesondere das Arbeiten auf und mit Hebebühnen, den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie Arbeiten auf Gerüsten und Podestleitern.

Hochheben von Personen mit dem Arbeitskorb
Das Heben von Personen mit Hebebühnen, die nicht speziell dafür gebaut sind, ist bewilligungspflichtig.

Anschlagen und Führen von Lasten
Das fachgerechte Anschlagen von Lasten – etwa beim Kraneinsatz – zählt zu den Arbeiten mit mechanischen Gefährdungen und erfordert eine entsprechende Ausbildung.

Arbeiten mit mechanischen Gefährdungen an Maschinen
Arbeiten an bewegten, maschinell angetriebenen Geräten mit Quetsch-, Scher- oder Einzugstellen, etwa bei Wartungs- und Unterhaltsarbeiten an Staplern, Hebebühnen und Kranen.

Was bedeutet das für dich als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber bist du dafür verantwortlich, dass deine Mitarbeitenden nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie ausgebildet und zertifiziert sind. Ein gültiger Ausbildungsnachweis ist dabei nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch die Sicherheit deines Teams und deines Betriebs.

Rentit AG bietet dir praxisnahe, SUVA-anerkannte Schulungen für alle relevanten Bereiche – von der Staplerschulung über IPAF-Schulungen für Hebebühnen bis hin zu PSAgA-Absturzsicherung, Anschlagen von Lasten und Kranführerausbildung Kategorie C.

Als Arbeitgeber bist du dafür verantwortlich, dass deine Mitarbeitenden nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie ausgebildet und zertifiziert sind. Ein gültiger Ausbildungsnachweis ist dabei nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch die Sicherheit deines Teams und deines Betriebs.

Rentit AG bietet dir praxisnahe, SUVA-anerkannte Schulungen für alle relevanten Bereiche – von der Staplerschulung über IPAF-Schulungen für Hebebühnen bis hin zu PSAgA-Absturzsicherung, Anschlagen von Lasten und Kranführerausbildung Kategorie C.

Noch Fragen?

24h Hotline
0800 55 88 89